Allerseelen-Ablass im Monat November
Written by RADIO GLORIA on November 13, 2020
Um die gehäuften Friedhofsbesuche und Menschenansammlungen in der ersten Novemberwoche zu entzerren, ermöglicht das Dekret der Pönitentiarie für den kommenden Monat, dass vollkommene Ablässe nicht nur im üblichen Zeitraum 1. bis 8. November, sondern auch an anderen Tagen des Monats erlangt werden können. Die Gläubigen könnten diese Ablass-Tage, die auch voneinander getrennt in Anspruch genommen werden könnten, frei wählen. Im Corona-Jahr kann laut dem neuen Dekret ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen ausnahmsweise an jedem Tag des Monats erlangt werden. Damit können die für den Ablass notwendigen Bedingungen auch ausserhalb des Zeitraumes 1.-8. November erfüllt werden.
- die allgemeine Absicht, die Ablässe zu gewinnen;
- Gnadenstand (wenigstens bei Beendigung des vorgeschriebenen Werkes oder Gebetes);
- sakramentale Beichte (8 Tage vor oder nach dem Ablasswerk);
- hl. Kommunion (am Tage des Ablasswerkes);
- Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters (1 Vaterunser; 1 Gegrüsst seist du, Maria; 1 Ehre sei dem Vater);
- keine Anhänglichkeit an eine lässliche Sünde (= aufrichtiger Wille, auch jede lässliche Sünde zu meiden).
Wer eine Bedingung nicht oder nicht vollkommen erfüllt, gewinnt einen Teilablass.