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Ab 1. November – Allerseelen-Ablass

Written by on November 1, 2022

Vom 1. – 8. November kann täglich ein vollkommener Ablass gewonnen werden (der nur den Armen Seelen zugewendet werden kann):

Am 1. und 2. November

  • Eine Kirche, eine öffentliche Kapelle oder einen kirchlichen Friedhof besuchen
  • und ein Vaterunser und das Glaubensbekenntnis für die Armen Seelen beten.

Vom 3. bis 8. November täglich

  • Einen kirchlichen Friedhof besuchen
  • und ein Gebet für die Verstorbenen verrichten.

Hinzu kommen die üblichen Bedingungen:

  • die allgemeine Absicht, die Ablässe zu gewinnen;
  • Gnadenstand (wenigstens bei Beendigung des vorgeschriebenen Werkes oder Gebetes);
  • sakramentale Beichte (8 Tage vor oder nach dem Ablasswerk);
  • hl. Kommunion (am Tage des Ablasswerkes);
  • Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters (1 Vaterunser; 1 Gegrüsst seist du, Maria; 1 Ehre sei dem Vater);
  • keine Anhänglichkeit an eine lässliche Sünde (= aufrichtiger Wille, auch jede lässliche Sünde zu meiden).

Wer eine Bedingung nicht oder nicht vollkommen erfüllt, gewinnt einen Teilablass.