Ab 1. November – Allerseelen-Ablass
Written by RADIO GLORIA on Oktober 22, 2021
Vom 1. – 8. November kann täglich ein vollkommener Ablass gewonnen werden (der nur den Armen Seelen zugewendet werden kann):
- Eine Kirche, eine öffentliche Kapelle oder einen kirchlichen Friedhof besuchen
- und ein Vaterunser und das Glaubensbekenntnis für die Armen Seelen beten.
Vom 3. bis 8. November täglich
- Einen kirchlichen Friedhof besuchen
- und ein Gebet für die Verstorbenen verrichten.
Hinzu kommen die üblichen Bedingungen:
- die allgemeine Absicht, die Ablässe zu gewinnen;
- Gnadenstand (wenigstens bei Beendigung des vorgeschriebenen Werkes oder Gebetes);
- sakramentale Beichte (8 Tage vor oder nach dem Ablasswerk);
- hl. Kommunion (am Tage des Ablasswerkes);
- Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters (1 Vaterunser; 1 Gegrüsst seist du, Maria; 1 Ehre sei dem Vater);
- keine Anhänglichkeit an eine lässliche Sünde (= aufrichtiger Wille, auch jede lässliche Sünde zu meiden).
Wer eine Bedingung nicht oder nicht vollkommen erfüllt, gewinnt einen Teilablass.